Der Arbeitgeber sei zwar in der Beweispflicht, schreibt das Magazin Impulse, und Beiträge, die unter Pseudonym geschreiben wurden, seien nur schwer zu entlarven. Dennoch sollten sich Mitarbeiter nicht zu sehr auf diese Anonymität verlassen - wenn's rauskommt, ist eine Abmahnung möglich. (11. Januar 2011)
Quelle: Impulse