Per Gesetz ist es einem Arbeitnehmer nicht gestattet, seinem Arbeitgeber in seinem Marktbereich unerlaubt Konkurrenz zu machen.
Quelle: Arbeits-Rechts-Berater
Per Gesetz ist es einem Arbeitnehmer nicht gestattet, seinem Arbeitgeber in seinem Marktbereich unerlaubt Konkurrenz zu machen.
Quelle: Arbeits-Rechts-Berater