Um sich die künftige Rechtsprechung auch schon für 2008 zu sichern, müssen Studenten bei ihrer kommenden Steuererklärung tätig werden: Alle Ausgaben werden in voller Höhe unter Werbungskosten angegeben – mit dem Hinweis auf die vorgeschaltete Ausbildung. Das Finanzamt wird daraufhin diesen Ansatz ablehnen und die Kosten als Sonderausgaben werten. Daraufhin legt man fristgerecht Widerspruch ein und beantragt das Ruhen des Bescheides – mit dem Hinweis auf die anhängigen BFH-Verfahren (Az. VI R 79/06, VI R 6/07, VI R 14/07, VI R 31/07 und VI R 49/07). Damit bleibt der Bescheid offen, bis das Gericht geurteilt hat.