Grund dafür ist die allgemeine Erhöhung des Prozentsatzes für die gesetzliche Krankenversicherung von 14,9 auf 15,5 Prozent. Weil sich zudem die Beitragshöhe an der Höhe des aktuellen BaföG-Satzes orientiert, bedeutet ein gestiegener Satz auch höhere Beiträge. Die Folge: Ab April 2011 klettern dann die Einheitssätze auf 64,77 Euro. Wer wegen eines langen Studiums oder Überschreitung der Altersgrenze schon den regulären Krankenkassensatz oder einen Übergangstarif zahlen muss, ist von dieser zweiten Stufe natürlich ausgenommen - er zahlt nur wegen der allgemeinen Erhöhung der Sätze mehr. (6. Januar 2011)
Quelle: Bafög-Rechner