Das entschieden die Richter des Landesarbeitsgerichts Hessen. (Az. 16 Sa 1299/13). Ein Arbeitgeber muss sich bei vorsätzlicher Täuschung nicht erst mit einer Abmahnung aufhalten.
Quelle: LAG Hessen
Das entschieden die Richter des Landesarbeitsgerichts Hessen. (Az. 16 Sa 1299/13). Ein Arbeitgeber muss sich bei vorsätzlicher Täuschung nicht erst mit einer Abmahnung aufhalten.
Quelle: LAG Hessen