Es geht um die neuen Regeln für die Tätigkeiten der Wirtschaftsprüfer. Ab 2016 schreibt eine EU-Verordnung den Prüfern vor, dass sie sich künftig entscheiden müssen, ob sie bei einem Unternehmen Steuergestaltung oder die prestigeträchtige Abschlussprüfung übernehmen wollen. Die Entscheidung ist verbindlich für das gesamte WP-Netzwerk, inklusive der Tochtergesellschaften auch im Ausland. Damit soll eine aggressive Steuerplanung wie im Fall Luxemburg unterbunden werden.
Doch der deutsche Gesetzentwurf, der diese EU-Verordnung umsetzen soll, lässt zu, dass ausländische Töchter einer deutschen Prüfergesellschaft weiter Steuerplanung betreiben können. Der Grund: Er lässt Paragraf 319b des Handelsgesetzbuches unverändert – und das erlaubt jedwede Tätigkeit, „wenn sie auf das Ergebnis der Abschlussprüfung keinen Einfluss nehmen kann“, zitiert das Handelsblatt. Die Zeitung wertet dies als Hintertür für hübsche Steuermodelle wie im Falle Luxleaks, die vor allem der luxemburgischen Tochter von PwC zu verdanken waren.
Dass jetzt der Verdacht der Kungelei aufgekommen ist, liegt an den Autoren des aktuellen Referentenentwurfs. Thomas Blöink und Alexander Lücke stehen auf der Honorarliste des hauseigenen Verlags des IDW – und dem sagen Kritiker „eine ungute Nähe zu den großen Prüf-Firmen“ nach. Blöink ist Autor einer Textsammlung zur EU-Reform der Abschlussprüfung, Lücke ist Co-Autor und im Wirtschaftsministerium zuständig für einen Gesetzentwurf zu aufsichts- und berufsrechtlichen WP-Themen, schreibt das Handelsblatt. Das IDW wiederum wird von den großen Prüfern dominiert. 2012 etwa soll laut Handelsblatt allein PwC 2,25 Millionen Euro und damit ein Fünftel der jährlichen IDW-Beitragseinnahmen gezahlt haben.
Quelle: Handelsblatt, 23. Juni 2015, Printausgabe Seite 13