Lästern unter Kollegen ist okay

8. Dezember 2009 - Wer sich im Kollegenkreis kritisch über den Chef und die Stimmung in der Firma äußert, muss nicht gleich damit rechnen, dass er gekündigt wird, falls der Chef davon Wind bekommt.

Das urteilte jetzt das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 1 Sa 230/09). Das Recht auf Privatssphäre und Gedankenfreiheit gelte auch am Arbeitsplatz. Und solange die negativen Gedanken im vertrauten Kreise bleiben und nicht in die Öffentlichkeit posaunt werden, kann von übler Nachrede und Beleidigung keine Rede sein.

Quelle: Haufe

Gedankenfreiheit