Liebe am Arbeitsplatz – nein danke! Nicht nur der ehemalige US-Präsident Bill Clinton, sondern auch der langjährige Bild-Chefredakteur Julian Reichelt dürften vermutlich so reagieren. Denn beiden ist sie nicht gut bekommen. Vor wenigen Wochen warf der Axel Springer Verlag den einflussreichen Journalisten nach längeren Querelen raus. In der offiziellen Pressemitteilung heißt es, Reichelt habe Berufliches und Privates nicht ausreichend getrennt. Aber rechtfertigt eine Beziehung im Büro tatsächlich eine Kündigung?
Gefühle kann man nicht verbieten
Egal ob Teamkollege oder Führungskraft – kommt die Liebe ins Spiel, kann es im Büro kompliziert werden. Wer als Liebespaar nicht aufpasst, sieht sich schnell dem Verdacht ausgesetzt, gemeinsam gegen die anderen zu mauern oder sich gegenseitig Vorteile zu verschaffen. Auch wenn eine Beziehung endet, kann das die Stimmung im Team belasten und zu Streit und Interessenkonflikten führen. Dennoch ist das Liebesleben grundsätzlich Privatsache. „Ein Verbot von Liebesbeziehungen durch einen Arbeitgeber wäre arbeitsrechtlich unzulässig“, stellt die Rechtsanwältin Trixi Hoferichter in einem Interview auf basicthinking.de klar.
Offenlegen oder verheimlichen?
Wen ihr wann in eure Beziehung einweiht, ist ebenfalls eure Entscheidung. Eine Meldepflicht gegenüber dem Arbeitgeber sei mit dem deutschen Arbeitsrecht unvereinbar, so Hoferichter. Über Compliance-Richtlinien ließe sich allenfalls dem potenziellen Machtmissbrauch ein Riegel vorschieben – also beispielsweise einer Beförderung oder einerGehaltserhöhung als Belohnung für ein heißes Date. Julian Reichelt wird unter anderem vorgeworfen, er habe einer Mitarbeiterin, mit der er längere Zeit eine Liebesbeziehung unterhielt, berufliche Vorteile gewährt. Aus dem Springer-Verlag heißt es, man arbeite jetzt an entsprechenden Regeln.
Ob und wann es ratsam ist, eine Beziehung am Arbeitsplatz gegenüber den Kollegen oder der Personalabteilung offenzulegen, hänge vom Einzelfall ab, sagt Hofereiter. Faustregel: Je positiver und vertrauensvoller der Umgang im Team, desto offener können Paare zu ihrer Beziehung stehen.
Kein Zungenkuss im Flur
Seine Liebe offen einzugestehen, heißt allerdings nicht, sie ungehemmt im Büro auszuleben. Knutschen während der Arbeitszeit oder gar gemeinsame Schäferstündchen muss der Arbeitgeber nicht tolerieren. Bei der privaten Kommunikation gilt für Büro-Paare dasselbe wie für alle anderen Mitarbeiter: Private E-Mails, Anrufe, verliebte Briefe oder ausführliche Beziehungsgespräche während der Arbeitszeit sind tabu. Wer sich nicht daran hält, riskiert im Zweifelsfall eine Abmahnung.
Quelle: basicthing.de