as hat jetzt der Bundesfinanzhof bestimmt (VI R 50/10). Bislang hatten die Finanzämter das als Privatvergnügen und somit als nicht absetzbar gewertet.
(02|2013) Bundesfinanzhof
as hat jetzt der Bundesfinanzhof bestimmt (VI R 50/10). Bislang hatten die Finanzämter das als Privatvergnügen und somit als nicht absetzbar gewertet.
(02|2013) Bundesfinanzhof