Läuft der Mietvertrag dagegen auf Mama oder Papa und überweisen die direkt die Miete, dann werden diese Kosten ihnen zugeordnet, entschied jetzt das Niedersächsische Finanzgericht (1-K-405/05). Für Studenten sind die Mietkosten für die Steuererklärung dann besonders von Interesse, wenn sie in einem so genannten Zweitstudium stecken. Dann gehen alle Studiumskosten als Werbungskosten durch und summieren sich über die Jahre. Beim Jobeinstieg führt das dann meist zu vielen schönen steuerfreundlichen Jahren. (8. Februar 2010)
Quelle: Datev