Dahinter steht die Idee der Bundesregierung, dass mit einer solchen Offenlegungspflicht Lücken im Steuersystem schnell geschlossen werden können und somit eine Besteuerungsgleichheit garantiert ist. Offensichtlich will die Regierung Anwälte, Unternehmensberater und Steuerfachleute, die solche Modelle entwickeln, gesetzlich zur Meldung verpflichten, schreibt das Handelsblatt. Dass so ein Vorhaben sowohl ökonomisch sinnvoll als auch verfassungsrechtlich legitim ist, soll laut Handelsblatt ein Gutachten des Max-Planck-Instituts für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen belegen.
Quelle:Handelsblatt, 24. September 2016