Das Unternehmen muss schon genau nachweisen, warum aus dem Auftragsmangel ein Überhang an Mitarbeitern resultiert und warum es gerade den Gekündigten treffen muss. In dem verhandelten Fall hatte eine Firma zwar mit deutlichen Auftragsrückgängen zu kämpfen. Der gekündigte Mitarbeiter hatte aber noch genausoviel Arbeit zu erledigen wie zuvor.
Quelle: Haufe Recht