Solange kein Vertrag von beiden Seiten unterschrieben ist, kann man sich eine Jobzusage in die Haare schmieren.
Quelle: Justiz Rheinland-Pfalz
Solange kein Vertrag von beiden Seiten unterschrieben ist, kann man sich eine Jobzusage in die Haare schmieren.
Quelle: Justiz Rheinland-Pfalz