Das Etikett "Werbungskosten" bedeutet auch, dass die Ausgaben nun als Verlust auf Folgejahre übertragen werden können und einem bei Jobantritt deutliche Steuererersparnisse bescheren. Bislang akzeptierten die Finanzämter die Kosten nur als Sonderausgaben. Damit waren sie auf 4.000 Euro pro Jahr beschränkt und nicht übertragbar.
Quelle: Bund der Steuerzahler