5. Februar 2008 - Zum 1. Januar wurde das Bafög-Gesetz geändert. Die wichtigsten Änderungen:
- Ein Auslandsstudium wird jetzt schon ab dem ersten Semester gefördert und gilt auch für ein komplettes Studium an einer ausländischen Hochschule.
- Studenten mit Nachwuchs unter zehn Jahren erhalten einen Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro pro Monat fürs erste Kind und 85 für alle weiteren. Noch unklar ist, ob und wie der Zuschlag mit anderen Sozialleistungen kollidiert, merkt das Studentenwerk Oldenburg an. Bei der Rückzahlung des Darlehens wird der Kinderteilerlass eingeschränkt.
- Ab dem Wintersemester 2008/2009 steigt der Bafög-Satz von 585 auf 643 Euro pro Monat, der Freibetrag fürs Elterneinkommen von 1.440 auf 1.555 Euro.
- Ebenfalls ab Herbst dürfen Bafögbezieher monatlich 400 Euro dazuverdienen, ohne ihre Förderung zu risikieren.