Als Student gilt danach, wer ein "praxisintegriertes Studium mit berufs-praktischen Phasen" ableistet. Als Arbeitnehmer wird gewertet, wer ein Studium in Kombi mit einer Ausbildung macht, meist also am Ende mit zwei Abschlüssen dasteht. Ebenso als Arbeitnehmer gilt, wer berufsbegleitend oder berufsintegriert studiert. Die neue Auslegung soll mit dem Wintersemester starten.
Jobguide-Tipp: Jeder duale Student sollte seinen Fall checken lassen. Denn wer gemäß des neuen Rasters bisher zu Unrecht zur Kasse gebeten wurde, erhält seine Beiträge zurück und wird als Normal-Student nachversichert. (7. September 2010)
Quelle: Haufe Personal