Die Antwort: Wer in der zweiten Jahreshälfte seinen Job wechselt, hat beim alten Chef Anspruch auf den vollen (!) Jahresurlaub - steht im Bundesurlaubsgesetz, §5,1. Nimmt er den Urlaub komplett, gibt's aber im neuen Betrieb für dieses Jahr keinen mehr.
Aber Achtung: Arbeits- oder Tarifverträge können auch andere Regelungen vorsehen. Wer im ersten Halbjahr die Firma verlässt, hat dagegen Anspruch auf ein Zwölftel seines Urlaubs für jeden Kalendermonat, den er noch gearbeitet hat. Wer bis zum Ausscheiden schon mehr Urlaub genommen hat als ihm zusteht: Glück gehabt, er muss das Geld dafür nicht zurückzahlen. (5. August 2011) Quelle: Süddeutsche Zeitung