Ausgeweitet werden nach dem Beschluss des Bundestags die Möglichkeiten zur Teilzeitarbeit während frisch gebackene Eltern Elterngeld beziehen: Bisher waren 30 Stunden pro Woche erlaubt, künftig sollen es 32 sein.
Teilen sich die Partner die Betreuung des Nachwuchses, können die beiden ihre berufliche Teilzeit frei im Korridor zwischen 24 und 32 Stunden wählen. Bislang lag dieser bei 25 bis 30 Stunden. Keine Kürzungen beim Elterngeld soll es zudem beim Bezug von Kurzarbeitergeld oder Krankengeld geben.
Frühchen-Eltern erhalten länger Elterngeld
Erblickt der Nachwuchs früher als erwartet das Licht der Welt, soll es ab September bis zu vier Monate länger Elterngeld geben, damit sich die Eltern entspannter um ihr Frühchen kümmern können. Das Basiselterngeld von 300 Euro wird 13 statt bislang zwölf Monate gezahlt, wenn das Kind sechs bis acht Wochen zu früh dran ist. Bei acht bis zwölf Wochen gibt es 14 Monate lang Elterngeld, ab zwölf Wochen 15 Monate und ab 16 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin 16 Monate.
Kein Elterngeld mehr für Familien mit sehr hohem Einkommen
Paare, die zusammen mehr als 300.000 Euro pro Jahr verdienen, sollen künftig kein Elterngeld mehr bekommen (Alleinerziehende 250.000 Euro). Bisher liegt die Einkommensgrenze bei 500.000 Euro.
Trotz Reform gehen Hartz-VI-Empfänger in Sachen Elterngeld weiter leer aus. Die Leistung wird nach wie vor auf die Grundsicherung angerechnet.
Der Bundesrat muss der Reform noch zustimmen. Dann soll sie zum 1. September 2021 an den Start gehen.
Quelle: Tagesschau