Das Bundesverfassungsgericht hat die Begrenzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt. Somit können Steuerzahler für die Jahre 2007 bis 2009 die volle Kilometerzahl für ihren Berufsweg in der Steuererklärung ansetzen. Das kann je nach Konstellation bis zu einigen hundert Euro Entlastung ausmachen. To dos für Steuerzahler: Die Erstattung für 2007 wird das Finanzamt in der Regel demnächst automatisch vornehmen. Aktiv werden müssen aber Steuerzahler, die für 2007 gar keine Entfernung in der Erklärung angegeben haben, weil sie zum Beispiel unter 20 Kilometer geblieben sind. Diese müssen ihre Kilometer zügig beim Finanzamt nachmelden - das geht formlos -, um eine Erstattung zu bekommen. In den Erklärungen für 2008 und 2009 ist dann künftig immer der komplette Weg anzugeben. Quelle: haufe.de