Eine wichtige Unterscheidung, denn davon hängen auch einige Rechte und Pflichten ab, wie etwa das Recht auf Urlaub, auf Bezahlung und einen ordentlichen Kündigungsschutz. In einem Grundsatzurteil hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass ein Praktikant in aller Regel nur vorübergehend in einem Unternehmen arbeitet und zwar, um ausgebildet zu werden. Wer also komplett in den Arbeitsablauf einer Abteilung mit eigenen Pflichten eingebunden ist, gilt eher als Arbeitnehmer. Weil die Grenzen hier aber sehr fließend sind, empfiehlt der Beitrag den Abschluss eines offiziellen Praktikantenvertrages, der festlegt, wie groß der Lernanteil ist und welchen Umfang die „normalen“ Arbeiten einnehmen dürfen.
(August 2012) Quellen: Handelsblatt Karriere, Fair Company Guide