Die Antwort der Personalexperten: Kommt ganz drauf an. Praktika oder (Studenten-)Jobs, die mit Blick auf die angepeilte Stelle als „einschlägig“ gelten können, also zumindest themenverwandt sind, können sich grundsätzlich in einer Bewerbung gut machen. Man sollte aber ein Auge auf die Formulierung in der Ausschreibung haben: Wird langjährige oder profunde Erfahrung gefordert, dürften Praktika & Co. nicht als Qualifikation ausreichen. Sie sind aber von Vorteil, wenn „erste Erfahrung“ gewünscht ist.
Quelle: VDI-Nachrichten