Profs müssen ordentlich bezahlt werden

"Unzureichend" und "undurchsichtig" - die Richter des Bundesverfassungsgerichts fanden wenig schmeichelhafte Worte, als es vor kurzem in ihrem Gericht darum ging, ob Professoren hierzulande genug verdienen.

Ein Chemie-Prof aus Hessen hatte gegen seine 3.890 Euro Grundgehalt und 23 Euro Leistungsbezüge pro Monat geklagt. Zu wenig für die Arbeit, die man von ihm erwartete. Das sahen die Richter auch so (2 BvL 4/10). Zumindest in Hessen würden Hochschullehrer der Besoldungsgruppe W2 "evident unzureichend" und deshalb verfassungswidrig niedrig bezahlt.

Nun wird das 2005 eingeführte Besoldungssystem W und insbesondere die Höhe der Grundgehälter überarbeitet werden müssen. Am wenigsten verdient ein Prof derzeit in Berlin (Grundgehalt Juniorprof W1: 3.450 Euro), am meisten in Bayern und Baden-Württemberg (rund 3.850 Euro). Das höchstmögliche Grundgehalt bekommen W3-Profs im Südwesten: rund 5.500 Euro. Auch wenn das Monatseinkommen in der Regel noch durch diverse - und sehr undurchsichtig gewährte - Zulagen aufgebessert wird, gehen nur wenige Hochschullehrer als Spitzenverdiener durch.

(05.03.2012) Quellen: Spiegel Online, Wiwo, Zeit

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