Enron, Worldcom, Flowtex – um die Jahrtausendwende wurden zahlreiche Skandale rund um gefälschte Bilanzen publik. Um im Sinne der Anleger die Arbeit der Wirtschaftsprüfer stärker ins Visier zu nehmen, ging deshalb 2005 in Deutschland die Abschlussprüferaufsichtskommission, kurz APAK, an den Start. Als übergeordnete Institution der Wirtschaftsprüferkammer prüft die APAK seither jene 82 Prüfungsunternehmen in Deutschland, die börsenrelevante Mandate innehaben. Nun fordert die EU mit einer neuen Verordnung, künftig die Überwachung der Wirtschaftsprüfer unabhängig vom Berufsstand der Wirtschaftsprüfer zu machen.
Genau das muss mit einem eigenen Gesetz in nationales Recht umgesetzt werden. Doch der erste Entwurf stößt auf harsche Kritik. Denn er sieht vor, die APAK an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) anzuhängen. Für APAK-Chef kommt das der Funktion einer nachgelagerten Behörde gleich. „Die deutsche Prüferaufsicht wird damit marginalisiert“, zitiert die FAZ den erfahrenen Juristen, der die Plane des Bundeswirtschaftsministerium sogar als Schnapsidee bezeichnet. Vorgesehen ist, dass die bisherigen APAK-Mitarbeiter mit Zulagen zum Tarif des öffentlichen Dienstes übernommen werden, aber ohne Abteilungsleiter, schreibt die Börsen-Zeitung. Außerdem soll der bisherige Jahresetat von 6,5 Millionen Euro auf dann 10,5 Millionen Euro und die Zahl der Mitarbeiter von 20 auf 80 erhöht werden. Spindler fürchtet, künftig kein qualifiziertes Personal mehr finden zu können, wenn keine marktgerechten Gehälter fließen. Für diese Arbeit brauche man erfahrene Prüfer. Die bekomme man nicht für 100.000 Euro Jahresgehalt, sondern erst ab einem Jahressälar von rund 160.000 Euro. Der amtierende APAK-Chef warnt auch vor einem Verfahren wegen eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Die geplante Eingliederung in das Bafa trage zwar formal den Wünschen der EU nach einer unabhängigen Wirtschaftsprüferüberwachung Rechnung, werde aber der Intention einer Stärkung der Behörde nicht gerecht.
Quellen: Börsen-Zeitung, 13. Juni 2015, Printausgabe Seite 7
FAZ, 15. Juni 2015, Printausgabe Seite 18