Wirtschaftsprüfer arbeiten nicht nur für Unternehmen, sondern auch im öffentlichen Auftrag. Von den von ihnen geprüften Zahlen hängt für Anleger, Banken und Geschäftspartner viel ab. Liefere ich einer Firma Waren? Ist ein Auftraggeber noch vertrauenswürdig? Soll ich bei diesem Arbeitgeber wirklich einen Anstellungsvertrag unterschreiben? Dass es in den Augen der Öffentlichkeit längst nicht ausreicht, dass Wirtschaftsprüfer sich an Gesetz und Recht halten, wenn sie beraten oder prüfen, hat nicht zuletzt die Diskussion um die Steuervermeidung von Unternehmen über Standorte in Luxemburg gezeigt. Die Öffentlichkeit darf von ihren Wirtschaftsprüfern auch erwarten, dass sie bei gesellschaftlich nicht gewollten Entwicklungen die Augen nicht verschließen.
Den Spagat, als Unternehmen der Privatwirtschaft möglichst wenig Wachstumsgrenzen auferlegt zu bekommen und trotzdem als Wirtschaftsprüfer das Vertrauen der Allgemeinheit zu genießen, werden die Wirtschaftsprüfer nur dann schaffen, wenn sie unabhängig und transparent arbeiten und das auch nach außen durch eine unabhängige, effiziente und vor allem transparente Aufsicht dokumentiert wird. Diese Rolle des unabhängigen Aufsehers der Branche hat die Abschlussprüferaufsichtskommission, kurz Apak.
Ein guter Ansatz, findet die FAZ, aber der Gesetzgeber müsse diese Institution finanziell wie personell voll auf eigene Füße stellen. Doch derzeit mangelt es noch an Transparenz der Aufsicht sowie an deren Effizienz. Das Problem: Deckt die Apak Missstände auf, darf sie bislang nur anonymisiert über den Vorfall berichten. Sie ist zur Verschwiegenheit verpflichtet – und müsste laut FAZ davon entbunden werden. Außerdem sei die Apak nicht die einzige Aufsicht der Branche. So prüften sich die Wirtschaftsprüfer, um bei der Abschlussprüfung von Unternehmen alles richtig zu machen, auch selbst (Peer Review). Und wenn die Apak Mängel feststellt, schaltet sich die Wirtschaftsprüferkammer ein und prüft berufsständische Sanktionen.
Zudem arbeitet der Wirtschaftsprüfer zur Qualitätskontrolle noch mit einem Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat des zu prüfenden Unternehmens zusammen. Und die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung prüft, ob ein Prüfer den Abschluss inhaltlich richtig geprüft hat. Stellt diese „Bilanzpolizei“ Mängel fest, informiert sie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) oder – richtet sich die Kritik eher gegen die Regel – versucht über das Deutsche Rechnungslegungs Standard Comittee (DRSC) Einfluss auf den internationalen Standardsetzer IASB zu nehmen. Selbst manchem Insider sei nicht klar, wer da was überprüft, lautet das Fazit der FAZ.
Quelle: FAZ, 12. Dezember 2014, Print-Ausgabe, Seite 21