Recht auf ‘ne Gehaltserhöhung?

Ein Kollege macht exakt den gleichen Job wie man selbst, verdient aber mehr. Weil er irgendwann mal besser verhandelt hat. Kann der, der das niedrigere Gehalt erwischt hat, nun vom Chef verlangen, mehr zu bekommen? Eine Wirtschaftsanwältin erklärt‘s im Onlinemagazin t3n.

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Zunächst mal gilt: Ein generelles Recht auf eine Gehaltserhöhung gibt es in der Regel nicht. Das Gehalt ist Verhandlungssache – zwischen dem Unternehmen und seinem Mitarbeiter. Wer also zu einer Zeit in den Job einsteigt, zu dem die eigene Qualifikation sehr gefragt ist oder die Auftragsbücher gut gefüllt sind, kann wahrscheinlich mehr heraushandeln als einer, der während einer Flaute kommt, stellt der t3n-Beitrag fest.

Aber: Wird das Arbeitsverhältnis durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung abgedeckt, müssen deren Vorschriften zum Gehalt eingehalten werden. Ein Blick ins Regelwerk lohnt also.

Und: Ein Unternehmen darf Mitarbeiter nicht systematisch ungleich behandeln. Es gilt das sogenannte Diskriminierungsverbot. Sprich: Frauen dürfen zum Beispiel nicht durch die Bank und grundlos weniger verdienen als Männer. Auch das Alter, die Hautfarbe, die Herkunft, die Konfession oder die sexuelle Orientierung dürfen nicht automatisch zu mehr oder weniger Gehalt führen. Wer so etwas in seinem Unternehmen feststellt und beweisen kann – das Entgelttransparenzgesetz hilft ihm seit 2018 dabei, solche Ungleichheiten zu erkennen – kann im besten Fall eine Gehaltserhöhung beim Chef durchdrücken.

 

Quelle: t3n