Der Grundfreibetrag soll für 2015 um 118 Euro und für 2016 um weitere 180 Euro steigen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer wie Studierende in diesem Jahr 8.472 Euro (statt bislang 8.350 Euro) steuerfrei verdienen dürfen. Erst jenseits dieser Summe werden Steuern fällig. Somit bleibt mehr vom Gehalt.
Für Eltern gilt ab sofort: Der Kinderfreibetrag steigt für 2015 von aktuell 7.008 Euro (inklusive Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung) auf 7.152 Euro. Ab 2016 sollen es dann 7.248 Euro sein.
In Sachen Kindergeld sind nur kleine Sprünge vorgesehen: Statt bislang 184 Euro (für Kind eins und zwei) gibt es rückwirkend zum Januar 188 Euro pro Monat und ab 2016 190 Euro. Das sind immer noch keine Reichtümer, aber Studierende, deren Eltern noch Kindergeld für sie kassieren, können mit der freudigen Botschaft vielleicht trotzdem Punkte sammeln.
Quelle: Datev
Der Gesetzentwurf im Original:Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags