Auch bei guter Leistung seien die Kollegen, die noch in der Probezeit stecken, heiße Entlassungskandidaten. Das Kündigungsschutzgesetz gilt für sie noch nicht, die Kündigungsfristen sind mit in der Regel zwei Wochen verführerisch kurz und eine Begründung ist nicht nötig.
Quelle: FAZ