Da könnte ein skrupelloses Unternehmen auch schon mal auf die Idee kommen, sich umgehend wieder von schwangeren Neuankömmlingen zu trennen. Davor sind diese aber per Mutterschutzgesetz (§ 9) geschützt, stellt ein dpa-Beitrag fest. Bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung dürfen Frauen nur in ganz wenigen Sonderfällen gekündigt werden. (29. April 2011)
Quelle: dpa/Haufe Recht