Wie man mit solchen Freundschaftsanfragen umgeht und wie man es finden soll, wenn einen die Firma auffordert, gut Wetter für sie in Facebook zu machen, untersucht ein Beitrag auf Focus Online. Das größte Problem: Es gibt überhaupt noch keine festen Arbeitsrechts-Regeln dafür.
Laut dem Beitrag:
> dürfen Chefs die berufliche Facebook-Nutzung anordnen. Dann sollte man aber dafür aber einen eigenen, geschäftlichen Account anlegen und seine Einträge auch als dienstlich kenntlich machen. Der Chef darf dort dann auf Einträge anordnen.
Und: Wechselt ein Mitarbeiter den Job, muss er seine dienstlichen Facebook-Kontakte eigentlich übergeben. Im privaten Account hat die Firma aber nichts rumzukamellen.
> Auf dem dienstlichen Facebook-Account gelten die Regeln des Unternehmens inklusive Geheimhaltung, Sprachregelungen & Co. Im privaten Account darf man sich nur so weit kritisch über die Firma äußern, dass sie keinen Schaden dadurch nimmt. Geheimhaltung etc. gilt hier ebenso.
> Freundschaftsanfragen des Chefs kann man ablehnen, sollte mit ihm aber zuvor darüber sprechen. Das Argument: Man möchte gerne privates von dienstlichem trennen. Eine Verbrüderung auf dem dienstlicheren Xing wäre da eine gute Alternative. Wer den Kuschelversuch schlecht ablehnen kann, schiebt den Chef in eine seiner Facebook-Gruppen, die nicht alle privaten Details mitkriegen. (5. September 2011)
Quelle: Focus Online