Spezialisierung im Trend - für Insolvenzrechtler wird's schwieriger

Fachanwaltstitel sind weiterhin recht begehrt. Nach einer aktuellen Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) haben derzeit etwa 23 Prozent der zugelassenen Anwälte mindestens einen Fachanwaltstitel.

Rechtsanwälte können mit Hilfe dieses Titels gegenüber Mandanten und potenziellen Arbeitgebern mit ihrer Expertise in einem bestimmten Rechtsgebiet werben. Um ihn zu erhalten, muss der Anwalt Prüfungen und eine bestimmte Anzahl von Praxisfällen in einem bestimmten Rechtsgebiet nachweisen.

Die meisten Fachanwälte gibt es inzwischen laut BRAK im Arbeits- und Familienrecht. Starken Zuwachs haben im vergangenen Jahr die Fachanwaltschaften Verkehrsrecht, Miet- und Wohneigentumsrecht sowie Bau- und Architekturrecht.

Beliebt ist auch der Fachanwalt für Insolvenzrecht. Für junge Rechtsanwälte, die ihre Zukunft im Insolvenzrecht sehen, könnte es demnächst jedoch schwieriger werden, Arbeitgeber zu finden, bei denen sie die dafür notwendige Praxiserfahrung sammeln können. Eine anstehende Gesetzesänderung droht nämlich, den Wettbewerbsdruck unter den Insolvenzverwaltern extrem zu erhöhen - kleinere Insolvenzverwalter könnten dem zum Opfer fallen.

Hintergrund: Im Frühjahr soll das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft treten. Danach sollen künftig nicht mehr die Gerichte bestimmen, welcher Insolvenzverwalter ein Mandat erhält, sondern in erster Linie die Gläubigerausschüsse. Diese werden aber verstärkt auf Experten setzen, die eine gewisse Größe und bereits einige Referenz-Fälle haben. Das jedenfalls vermutet Frank Kebekus, einer der "großen" Insolvenzverwalter, im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung. Von den etwa 1.800 in Deutschland aktiven Insolvenz-Experten, würden vielleicht nur noch einige Hundert übrig bleiben, schätzt Kebekus. (29. April 2011)

Quelle: Süddeutsche Zeitung, BRAK

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