In dem verhandelten Fall wollte eine Medizinstudentin, die gleich nach dem Abi losgelegt hatte, ihre Ausgaben über 12.000 Euro als Werbungskosten voll absetzen. Die Richter lehnten ab. Ihr bleibt jetzt nur der auf 4.000 Euro beschränkte Sonderausgabenabzug.
JobguideXpress-Tipp: Auch wenn das Urteil für die anstehenden BFH-Verfahren nicht gerade ermutigend ist, sollten Studierende trotzdem weiter fleißig die Kosten des Studiums in der Rubrik Werbungskosten eintragen, bei Ablehnung durch das Finanzamt Widerspruch einlegen und ein Ruhen des Verfahrens bis zum BFH-Entscheid (BFH VI R 7/10) beantragen. (5. Juli 2010)
Quelle: www.capital.de