Erst kamen die Panama Papers, dann die Paradise Papers: Beide listeten akribisch auf, wer mit sogenannten Briefkastenfirmen Gelder auf die Seite schaffte, um Steuern zu sparen.
Die monatelange Diskussion rund um Steuerehrlichkeit und Moral ist in eine neue Richtlinie der EU eingeflossen: Sie schreibt ab 2020 Anwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Bankern vor, „möglicherweise aggressive“ Steuersparmodelle ihrer Mandanten den Finanzbehörden zu melden.
Klar ist, dass diese Richtlinie kommt. Weniger klar ist, wie sich „aggressive Steuersparmodelle“ definieren lassen. Laut Finance Magazin sollten CFOs und die Verantwortlichen in den Steuerabteilungen der Unternehmen jetzt prüfen, ob ihr Unternehmen Steuermodelle nutzt oder Finanzprodukte einsetzt, die der neuen Richtlinie zufolge künftig offengelegt werden müssen. Dazu hat die EU-Kommission einen Katalog an Merkmalen festgelegt.
Als verdächtig gilt demnach eine Verschwiegenheitsvereinbarung zwischen dem Unternehmen und der Bank oder dem Berater, der das Modell entwickelt hat. Als kritisch eingestuft wird auch eine standardisierte Dokumentation. Die Behörden könnten dann schnell unterstellen, dass der Berater die Struktur auf andere Mandanten ausrollen wolle. Beteiligt das Unternehmen die Bank über eine variable Vergütung finanziell an den Steuereinsparungen, muss das ebenfalls den Finanzbehörden angezeigt werden.
Als ein weiteres Indiz dafür, dass es sich um ein meldepflichtiges Geschäft handeln könnte, nennt das Finance Magazin beispielsweise die Verlagerung von Einkünften in Steueroasen.
Im zweiten Schritt sollten die Unternehmen klären, wer den Behörden die Struktur melden muss. In der Regel ist dazu der „Finanzintermediär“ verpflichtet, also die Bank oder der Berater. Der Haken: Es ist noch nicht geklärt, ob die betroffenen Banker, Anwälte und Berater damit gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen.
Wie Verstöße gegen die neue Meldepflicht sanktioniert werden sollen, darüber wird derzeit noch debattiert. In Deutschland ist in der Diskussion, eine versäumte Meldung mit einer steuerlichen Geldbuße zu ahnden. Schlimmstenfalls könnten die verantwortlichen Manager, die gegen ihre Pflichten verstossen, persönlich haftbar gemacht werden.
Quelle:Finance Magazin, 20. März 2018