Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz (Az. 11 UF 519/08). Diese Kosten seien Mehrbedarf und müssten von den unterhaltspflichtigen Eltern übernommen werden. Aber: Das gilt nur bei einer staatlichen Hochschule.
Quelle: Haufe Recht
Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz (Az. 11 UF 519/08). Diese Kosten seien Mehrbedarf und müssten von den unterhaltspflichtigen Eltern übernommen werden. Aber: Das gilt nur bei einer staatlichen Hochschule.
Quelle: Haufe Recht