Mehrarbeit muss nur dann bezahlt werden, wenn das Unternehmen sie anordnet oder der Chef die Überstunden wissentlich duldet, erklärt die Schleswig-Holsteinige Rechtsanwaltskammer. Das Hauptproblem bei Überstunden ist der Nachweis. Denn wenn der Arbeitgeber bestreitet, dass der Mitarbeiter Mehrarbeit geleistet hat, muss dieser jede einzelne Stunde belegen. (3. Mai 2011)