Überstunden ohne Lohn

Arbeitnehmer, die über Gebühr arbeiten, haben keinen Anspruch darauf, dass ihr Arbeitgeber die Überstunden auch vergütet, meldet die Nachrichtenagentur DPA.

Mehrarbeit muss nur dann bezahlt werden, wenn das Unternehmen sie anordnet oder der Chef die Überstunden wissentlich duldet, erklärt die Schleswig-Holsteinige Rechtsanwaltskammer. Das Hauptproblem bei Überstunden ist der Nachweis. Denn wenn der Arbeitgeber bestreitet, dass der Mitarbeiter Mehrarbeit geleistet hat, muss dieser jede einzelne Stunde belegen. (3. Mai 2011)

Quelle: dpa, ntv

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