Unfall beim externen Hochschul-Sport ist versichert

Wenn Studierende im Rahmen des Unisports in den Wintersport fahren oder an einer Meisterschaft teilnehmen, greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Brechen sie sich die Haxen, muss sich der Unfallversicherungsträger der Hochschule um den Schaden kümmern.

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Das entschied im Dezember das Bundessozialgericht in Kassel in zwei Fällen (B2U 13/13 R und B2U 10/13 R). In dem ersten Streitfall war eine Studentin über Silvester mit einer von der Uni organisierten Skitour in der Schweiz unterwegs gewesen und war bei einem Anfängerkurs von einem Snowboardfahrer umgefahren worden. Der Unfallversicherungsträger der Uni wollte sich nicht um die Nachwirkungen der Knochenbrüche kümmern mit der Begründung, der Kurs habe nicht innerhalb des organisierten Übungsbetriebs während fester Zeiten am Hochschulort stattgefunden. Das befanden die Richter des BSG als unerheblich. Weil sich die Hochschulen per Gesetz neben der Bildung und Berufsvorbereitung auch um die Förderung der sportlichen Betätigung ihrer Studierenden kümmern sollen, besteht deshalb auch Versicherungsschutz während der Teilnahme am Hochschulsport, solange dieser im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule stattfindet.

Diese  Begründung zog auch im zweiten verhandelten Fall: Hier nahm ein Student mit seiner Uni-Basketball-Mannschaft an den Deutschen Hochschulmeisterschaften teil und verletzte sich am Knie. Weil das Turnier an einer anderen Uni ausgetragen worden war, wollte sich die Unfallversicherung nicht kümmern. Weil der Student aber durch die Organisation seiner Hochschule dort war, muss die Versicherung einspringen, beschieden die Richter.

Quelle:Lexetius.com