Der Student hatte argumentiert, die Hochschule könne für Prüfungen doch auch die Tische auseinanderrücken und Plexiglasscheiben nutzen, schreibt die Legal Tribune Online. Das Gericht wertete den „Schutz des Lebens und der Gesundheit“ aller Prüflinge aber höher als das Interesse des Studenten an einer guten Klausur (Az. 6 L 1246/20). Es sei völlig okay, wenn die Hochschule in Sachen Corona den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts folge und auf Masken bestehe.
Juristen haben Freiversuch wegen Corona
Zudem, so die Richter und Legal Tribune Online, gehe die Universität ja schon entspannt mit Prüfungsergebnissen im Studium um: Wer eine Semesterabschlussklausur nicht besteht, kann sie ohne Fehlversuch wiederholen. Und wer aus gesundheitlichen Gründen partout keine Maske tragen kann, hat an der beklagten Hochschule die Möglichkeit die Prüfung in gesonderten Räumen abzulegen. Das befand das Verwaltungsgericht als genug Entgegenkommen. Eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ist aber noch möglich.
Quelle: Legal Tribune Online