Die Hochschulen argumentieren mit der Struktur der Bachelor- und Masterstudiengänge, berichtet die taz. Da die Klausurergebnisse ab dem ersten Semester in die Abschlussnote einfließen, sei eine strengere Kontrolle erforderlich. Wie weit diese Kontrolle gehen darf, ist jedoch umstritten. Die zentrale Datenschutzstelle der baden-württembergischen Unis weist darauf hin, dass grundsätzlich keine Pflicht bestehe, die ärztliche Diagnose und Symptome offen zu legen. Die Datenschützer empfehlen Studierenden, auf eine Bezeichnung der Krankheit zu verzichten. Eine Benennung der Symptome sei dagegen noch akzeptabel - wenn sie vom Prüfungsamt angefordert werde. Einen neuen Weg geht die Hochschule Reutlingen: Hier verzichtet man ganz auf Atteste, dafür kann aber nur zweimal zur Abschlussprüfung angetreten werden.
Quelle: Tageszeitung