Danach hat ein Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche gegen sein Unternehmen, falls er bei einer vorzeitigen Kündigung des Vorsorgevertrags - zum Beispiel wegen Jobwechsels - einen Betrag weit unterhalb des eingezahlten Kapitals zurück erhält. Zu so einem Fall kann es kommen, wenn das Unternehmen für die Belegschaft Verträge ausgesucht hat, bei denen die Versicherungsgesellschaft ihre Provisionen geballt am Anfang der Laufzeit einbehält ("Zillmerung") und erst danach die Beiträge zur Vermögensbildung einsetzt. Bei zu großen Diskrepanzen muss jetzt der Arbeitgeber die Differenz erstatten.
Quelle: Bundesarbeitsgericht