Die Erwartungen an die Insolvenzrechtsreform 2012 waren hoch gewesen. Sie sollte mit Instrumenten wie der Eigenverwaltung und dem Schutzschirmverfahren die Sanierung von Unternehmen erleichtern. Doch in der Praxis haben sich diese Hoffnungen nicht erfüllt, so eine Studie der Boston Consulting Group (BCG). Die Studie analysiert die seit 2012 unter dem Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) erfolgten Insolvenzverfahren und befragte zusätzlich Sachverwalter und Berater. Das Ergebnis: Die seit März 2012 1008 Insolvenzverfahren von 778 Unternehmen machen nur 2,7 Prozent aller Pleiten aus. Und bei 309 Unternehmen sei mittlerweile das Regelinsolvenzverfahren eröffnet worden. Damit scheiterten rund 41 Prozent der ESUG-Verfahren. Teilweise würden die Gläubiger nicht mitspielen und eine geplante Eigenverwaltung ablehnen, teils scheitere der vorgelegte Insolvenzplan. Gelingt das Verfahren jedoch, kommt in der Regel auch eine ordentliche Quotenzahlung für die Gläubiger zustande. Die liegt laut BCG-Umfrage bei rund elf Prozent.