Grundsätzlich können Masterstudierende Bafög beantragen, solange sie jünger als 36 Jahre sind und an einer staatlichen Hochschule studieren. Die staatliche Finanzspritze gibt es in der Regel nur dann, wenn man außer dem Bachelor noch keinen anderen Abschluss gemacht hat. Wer zum Beispiel vor dem Studium eine Ausbildung absolviert hat oder nach dem Bachelor erstmal eine Weile arbeitet, muss mit Schwierigkeiten rechnen.
Knackpunkt bei der Förderung ist die Zeit zwischen Bachelor und Master. Der Staat besteht nämlich auf einem direkten Anschluss. Liegt nur ein Monat dazwischen, kein Problem. Wird die Pause länger – weil etwa das Bachelorzeugnis noch aussteht und man sich nicht ordentlich einschreiben kann – bieten manche Hochschulen zumindest eine vorläufige Einschreibung, damit der Bafög-Anspruch nicht flöten geht.
Ein Bafög-unschädlicher Wechsel zwischen zwei Master-Studiengängen ist nur möglich, wenn es gar nicht anders geht: Wenn einen zum Beispiel eine Allergie oder eine Verletzung am Weitermachen im alten Fach hindert.
Immerhin beruhigend: Wer im Bachelor aus dem Bafög gefallen ist, weil er die Regelstudienzeit gerissen hat, kann sich im Master erneut um die staatliche Finanzspritze bemühen.
Quelle:Zeit Online
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