Wann gibt’s Weihnachtsgeld?

Etwa die Hälfte aller Arbeitnehmer, so schreibt der Spiegel, erhalten Weihnachtsgeld. Im Gespräch mit einem Arbeitsrechtler erklärt das Magazin, wann wer Anspruch auf die Leistung zum Feste hat und wann man es wieder zurückzahlen muss.

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Einen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nur, so stellt der Arbeitsrechtler fest, mit einer entsprechenden rechtlichen Grundlage. Das können ein Arbeitsvertrag sein, eine Tarif- oder Betriebsvereinbarung oder eine „betriebliche Übung“. Die liegt vor, wenn es drei Jahre in Folge Weihnachtsgeld in der gleichen Höhe oder auf Basis der gleichen Berechnungsmethode gegeben hat. Dann wird aus freiwillig verpflichtend. Das ganze gilt selbstverständlich auch für Teilzeitkräfte. Für sie wird der Betrag entsprechend der Arbeitszeit berechnet.

Bekommt ein Mitarbeiter Weihnachtsgeld, so haben auch alle anderen, die zu seiner Gruppe gehören, in der Regel automatisch einen Anspruch, auch wenn es keine ausdrückliche Vereinbarung gibt.

Einige Mitarbeiter auszunehmen oder umgekehrt zu bevorzugen, ist nur in begründeten Einzelfällen erlaubt und muss angemessen sein.

In einigen Fällen kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld auch nachträglich wieder zurückfordern: Dann zum Beispiel, wenn der Mitarbeiter vor dem 31.3. des Folgejahrs das Unternehmen verlässt (bei Weihnachtsgeldern bis zu einem Monatsgehalt). Hat er sogar bis zu zwei Monatsgehältern bekommen, gilt die Frist bis 30.6.

Aber: Zurückfordern geht nur, wenn irgendwann mal eine solche Rückzahlklausel vereinbart wurde und auch nur für Weihnachtsgelder, die einen Belohnungscharakter haben. Das klassische 13. Gehalt hat dagegen einen reinen Entgeltcharakter und kann nicht zurückgefordert werden.

Quelle:Spiegel

Ulrike Heitze