Dafür hat Azur im Jahr 2020 BerufseinsteigerInnen und Associates in den großen Wirtschaftskanzleien zu ihrem Gehalt befragt. Dabei flossen nur Angaben von Vollzeit-MitarbeiterInnen ein – ergo lassen sich die Ergebnisse nicht mit schlechter bezahlten Teilzeitjobs und Elternpausen erklären.
Gehaltsunterschiede nach wie vor deutlich
Es zeigte sich, dass der Gender Pay Gap insbesondere in den ersten Berufsjahren und später bei den sehr Berufserfahrenen deutlich ausfällt.
So erzielten Anwältinnen in den Wirtschaftskanzleien in den ersten drei Berufsjahren im Schnitt ein Festgehalt von 99.000 Euro. Die Anwälte erhielten 103.000 Euro – etwa vier Prozent mehr.
In den mittleren Berufsjahren macht die Lücke eine Pause
In den mittleren Karrierejahren – im vierten bis sechsten Berufsjahr – schrumpfte der Gehaltsunterschied auf 1.000 Euro bei 111.000 beziehungsweise 112.000 Euro Jahresgehalt. Deutlich fällt, so stellt Juve fest, der Unterschied dagegen wieder bei den erfahrenen Hasen aus: Während männliche Wirtschaftsanwälte mit sieben bis elf Jahren Erfahrung im Schnitt auf 133.000 Euro jährlich kamen, erhielten die weiblichen Kollegen nur 122.000 Euro – acht Prozent weniger.
Einen Grund für diese Unterschiede konnte Juve nicht ermitteln.
Quelle: Juve