Was Mitarbeiter dürfen, müssen, sollen

27. Februar 2009 - Darf ich mit dem Firmenhandy privat telefonieren? Gibt's Geld für Überstunden, die nicht angeordnet wurden? Die Arbeitsgerichte waren wieder fleissig und haben diverse Urteile für und gegen Arbeitnehmer gefällt.

  • Ein Jobstarter, der öfter übers Wochenende in sein Elternhaus zurückpendelt und deshalb eine doppelte Haushaltsführung geltend machen will, muss bei Mama und Papa eine abgeschlossene Wohnung haben und sich an den Betriebskosten beteiligen oder Miete zahlen. Ansonsten gilt er nur als im Haushalt "eingegliedert". (FG Düsseldorf 7 K 1976/05)
  • Wenn ein Arbeitnehmer, der mit dem Firmenhandy privat telefoniert, aus diesem Grund gekündigt wird, dann ist das nur okay, wenn die Firma das private Telefonieren offiziell verboten hat, sie nachweisen kann, dass tatsächlich viel gesprochen wurde und vorher deswegen eine Abmahnung erfolgte. (LAG Rheinland-Pfalz 10 Sa 787/05)
  • Wer bei seinem Arbeitgeber Überstunden abrechnen will, hat nur eine Chance, wenn der Chef die Mehrarbeit angeordnet oder nachträglich gebilligt hat. Ein Anspruch außer der Reihe würde entstehen, wenn das Arbeitspensum sonst nicht zu schaffen war. Aber: Dafür muss der Mitarbeiter nachweisen, wann er konkret mit welcher Arbeit beschäftigt war. Eine unspezifische Stundenangabe muss die Firma nicht bezahlen. Tipp: Ein "Fahrtenbuch" über den Job hilft beim Nachweis. (LAG Rheinland-Pfalz 6 Sa 390/08)
  • Eine Änderungskündigung ist nur dann wirksam, wenn der Beschäftigte konkret daraus entnehmen kann, welche Arbeitsbedingungen künftig für ihn gelten sollen. Lässt sich der Arbeitgeber nur unkonkret über den weiteren Job aus, ist die Vereinbarung unwirksam und der alte Vertrag gilt weiter. (BAG Erfurt 2 AZR 641/07)

Quellen: Wirtschaftswoche, Haufe, Bundesarbeitsgericht

Arbeitsrecht