Tatort ist Brüssel: Die EU hatte 2011 unter dem damaligen Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen Michel Barnier geplant, die Macht der Big Four EY, Deloitte, KPMG und PwC einzuschränken. Unter dem Eindruck der Finanzmarktkrise 2008, als Banken trotz Testats einer ordnungsgemäßen Buchführung durch die großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften reihenweise pleite gingen, wollte die EU drei Dinge verändern: Prüfer dürften nicht dort prüfen, wo sie beraten, es sollte das Vier-Augen-Prinzip bei Prüfungen durch einen zweiten Prüfer gelten und die Prüfmandate sollten spätestens nach sechs Jahren neu ausgeschrieben werden.
Der Dreh der Big Four: Sie platzierten an entscheidender Stelle geschickt eine Rechtsanwältin als Expertin, die beim Gesetzesvorhaben mit ihrem Know-how helfen sollte. Die Rechtsanwältin sollte – so der WDR – von der Berufsaufsicht für Abschlussprüfer kommen und damit angeblich unabhängig sein. Allerdings kam sie tatsächlich von der Wirtschaftsprüferkammer, der ureigenen Standesvertretung. Laut Monitor-Recherchen sollen ihr Salär angeblich die Big Four gezahlt haben. Die Berufsaufsicht APAK sah, laut WDR-Bericht, keinen Grund zur Beanstandung, weil sie doch eine Fachfrau entsandt hatte. Der genaue Einfluss der Rechtsanwältin auf das Gesetz sei zwar nicht konkret zu benennen. Fest stehe aber: Das Vier-Augen-Prinzip ist ebenso weggefallen wie das Verbot, gleichzeitig zu prüfen und zu beraten. Und der Zeitraum, innerhalb dessen die Konzerne ihr Prüfmandat neu ausschreiben müssen, wurde auf bis zu 20 Jahre verlängert.