Berufsbegleitendes Studium, Sprachkurs, Hacker School, Verhandlungstraining, Bewerbungs-Coaching: Anlässe und Möglichkeiten, sich weiterzubilden, gibt es viele. Einen umfassenden Überblick über das Weiterbildungsangebot an deutschen Hochschulen liefert zum Beispiel das neue Informationsportal Hoch & Weit.
Weiterbildung verursacht Werbungskosten
Die Kosten für eine privat finanzierte Fort- oder Weiterbildung kannst Du steuerlich absetzen. Wenn der jährliche Gesamtaufwand die Werbekostenpauschale übersteigt, lohnt es sich, alle Kosten einzeln in der Steuererklärung aufzuführen, schreibt Hoch & Weit. 2022 zieht das Finanzamt ohne Nachweis 1.200 Euro als Werbungskosten ab. Wer beispielsweise ein kostenpflichtiges Fernstudium absolviert oder für eine Fortbildung hohe Reisekosten hat, liegt zusammen meist deutlich über diesem Betrag.
Diese Posten kannst Du steuerlich geltend machen:
Direkte Gebühren, zum Beispiel Anmelde- und Zulassungsgebühren, Studiengebühren, Prüfungsgebühren.
Arbeitsmaterialien, zum Beispiel Fachlektüre, Schreibmaterial, spezielle Arbeitsmittel, ggf. auch Schutz- oder Laborkleidung – kurz alles, was für die Teilnahme erforderlich ist.
Informationsbeschaffung, etwa per Internet und Telefon. Anstelle der tatsächlichen Kosten kannst Du pauschal 20 Euro pro Monat ansetzen.
Laptop oder Computer: Anschaffungspreise von maximal 952 Euro brutto lassen sich 2022 als Werbungskosten sofort abziehen. Sind die Geräte teurer, muss der Kaufpreis anteilig auf drei Jahre verteilt werden.
Reisekosten: Wer mit dem Auto anreist, kann für Fahrten zum Kurs- oder Prüfungsort oder zur Lerngruppe die Kilometerpauschale (30 Cent pro km) absetzen.
Übernachtungskosten, zum Beispiel für mehrtägige Seminare oder vor Prüfungen.
Verpflegungspauschale. Bei einer Abwesenheit von 8 bis 24 Stunden dürfen aktuell 14 Euro angesetzt werden, ab 24 Stunden sind es 24 Euro pro Tag.
Quelle: Hoch-und-weit.de