Sollte das Arbeitsverhältnis tatsächlich zerrüttet sein, empfiehlt es sich, im Bewerbungsgespräch die Flucht nach vorne anzutreten. Wer sachlich und ohne einseitige Schuldzuweisungen im Vorstellungsgespräch erläutert, warum eine Referenzauskunft möglicherweise negativ ausfallen wird, behält das Heft des Handelns zumindest in der Hand, schreibt der Kölner Stadtanzeiger.
Generell gilt: Referenzgeber müssen sich auch bei telefonischen Auskünften an die Datenschutzbestimmungen halten sowie die Regeln, die für ein Arbeitszeugnis gelten. Falschaussagen sind nicht erlaubt. Problematisch ist es auch, wenn im Gespräch ein anderer Trennungsgrund als im Zeugnis genannt wird. Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger