So sei es zwar sehr verlockend und mittlerweile gar nicht mehr so selten, dass sich Studierende ganze Passagen wortgetreu von anderen Autoren "ausborgen", doch könnten Plagiate, wenn sie auffallen, heftige Folgen haben. Im besten Fall gilt die Leistung als nicht erbracht und muss erneut angefertigt werden. Wiederholungstätern droht die Zwangsexmatrikulation.
Besonders folgenreich, so der Beitrag, kann es werden, wenn das Abschreiben nach dem Studium auffällt. Den vermeintlichen Abschluss in der Tasche, bewirbt sich der Absolvent und unterschreibt einen Arbeitsvertrag, dessen Qualifikationsgrundlage aber - falls der akademische Grad wieder aberkannt wird - nicht mehr da ist. Das Unternehmen kann dann sogar Schadenersatz fordern. Klare Regeln, wie viel umformuliert werden muss, damit es nicht mehr als abgeschrieben gilt, gibt es nicht. Deshalb sollte man lieber auf Nummer sicher gehen. Denn mittlerweile rüsten immer mehr Hochschulen technisch auf und setzen Computerprogramme ein, um allzu identische Stellen mit Texten aus dem Web abzugleichen. (8. Oktober 2010)
Quelle: Heise Online