Fünf Prozent aller Studenten in Deutschland haben mindestens ein Kind, stellt der Beitrag mit Verweis auf das Deutsche Studentenwerk fest. Studierende Eltern sind im Schnitt 31 Jahre alt, sieben Jahre älter als Kommilitonen ohne Kind.
Bei allem Stress, den die Mehrfachbelastung aus Familie, Studieren und Geld verdienen bedeutet, führt der Beitrag als Pluspunkt beispielhaft das Mehr an Zeit an, das man als studierende Eltern für den Nachwuchs habe, weil man sich nicht an einem starren Arbeitstag neun bis 17 Uhr orientieren müsse. Und die Semesterferien bringen mehr freie Tage als ein Angestelltenjob.
Zudem könnten, so der Beitrag, junge Eltern bei Bewerbungen mit ihren aus der Elternschaft erworbenen Kompetenzen punkten: Organisationstalent, Ausdauer, Verantwortungsbewusstsein und Stressresistenz. Zudem sei der Nachwuchs beim Jobstart dann oft schon etwas älter und werde nicht mehr so oft krank.
Studieren mit Kind erfordert, so der Beitrag, vor allem eine gute Organisation und ein zuverlässiges Netzwerk. Viele, aber längst nicht alle Hochschulen verfügen über eine Campus-Kita, manche bieten eine Notfall-Betreuung, wenn der Nachwuchs in der Prüfungszeit krank wird. Dennoch sei es nicht nur, aber gerade für Alleinerziehende nicht immer leicht, ohne Oma und Opa die Betreuung sicherzustellen.
Junge Eltern können bei Bedarf Urlaubssemester und Elternzeit beantragen. Alternativ, so zeigt der Betrag an einem Beispiel, lässt sich nach dem Mutterschutz aber auch Weiterstudieren mit minimaler Kursbelegung, die im Idealfall ohne Präsenzpflicht auskommt und Prüfungen von daheim erlaubt. Zudem lasse sich absprechen, ob Kinder mit in die Vorlesung gebracht werden dürften. Viele Professoren seien zugänglich, wenn es zum Beispiel um Prüfungs- und Abgabetermine geht.
In Sachen Finanzen sei vor allem die Unübersichtlichkeit der möglichen Förderung das größte Problem. Man müsse sich hartnäckig durchfragen.
Eltern, die ihr Studium nicht in der Regelstudienzeit beenden können, müssen sich ums Bafög nicht sorgen. Sie erhalten, bis das Kind fünf ist, pro Lebensjahr ein Semester zusätzlich zugestanden, zudem für das 6. und 7. Jahr zusammen ein Semester und zwischen acht und zehn Jahren ein weiteres. Und das alles als echten Zuschuss ohne Rückzahlungsverpflichtung. Als Nebenjob rät der Beitrag zu einem Job als studentische Hilfskraft, weil es einem zusätzliche Wege erspart und man zwischen zwei Vorlesungen arbeiten könne.
Erste Ansprechpartner für schwangere Studentinnen oder Studenten mit Kind sind die Studentenwerke. Manche Hochschulen haben auch eigene Elternbüros. Gibt es all das nicht, können auch Frauenbeauftragte oder die Studierendenvertretung weiterhelfen. Die im Beitrag angeführte Beispielmutter betreibt einen Blog für studierende Eltern mit allerlei Infos und Tipps: www.studierenplus.de
Quelle:FAZ.net