- Damit man weiterhin als Student eingestuft wird – und zum Beispiel keine Arbeitslosenversicherung zahlen muss –, darf man während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche nebenjobben. In den Semsterferien gilt diese Grenze nicht, da darf es mehr sein.
- Um nicht aus der gratis Familienversicherung bei der Krankenkasse zu fliegen, dürfen Studenten nicht mehr als 365 Euro pro Monat verdienen, in einem offiziellen Mini-Job liegt die Grenze bei 450 Euro.
- Für Bafög-Bezieher liegt die monatliche Verdienstgrenze bei 400 Euro, bevor das Bafög anteilig gekürzt wird. Gleiches gilt für Stipendien von den zwölf großen Begabtenförderungswerken. Geld aus einem Deutschlandstipendium wirkt sich dagegen nicht kürzend aufs Bafög aus.
Quelle: Zeit Online