Wirtschaftsprüfer sind „sauberer“ geworden

2014 gerieten zwar weniger Wirtschaftsprüfer in den Verdacht, ihre Pflichten verletzt zu haben. Die Zahl der bußgeldpflichtigen Verfehlungen ist dafür jedoch gestiegen, schreibt die Börsen-Zeitung.

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Wenn Wirtschaftsprüfer gegen ihre Berufspflichten verstoßen, wiegt das schwer. Schließlich sind alle Berufsträger darauf angewiesen, dass die Öffentlichkeit die Integrität des gesamten Berufstands so wenig wie möglich infrage stellt und das Vertrauen nicht verliert. 2014 war folglich ein gutes Jahr für die Wirtschaftsprüferbranche – zumindest, wenn man die Statistik der Berufsaufsicht liest. 

Ihr zufolge ist 2014 die Zahl der eingeleiteten Verfahren wegen Verdachts auf Verletzung der Berufspflichten um 22 Prozent auf nur noch 229 Fälle gesunken. Das ist der niedrigste Stand seit fünf Jahren. Als Grund hierfür gab die Berufsaufsicht laut Börsen-Zeitung eine geringere Zahl von Hinweisen auf Steuerstrafverfahren gegen Berufsvertreter an. Und auch bei der Durchsicht von Unternehmensabschlüssen wurden weniger Fehler gefunden. 

Dafür hat die Berufsaufsicht 2014 jedoch in 31 Fällen Bußgelder verhängen müssen – mehr als doppelt so häufig wie noch ein Jahr zuvor. Die Bußgelder schwankten zwischen 300 und 45.000 Euro. Höchstsumme sind 50.000 Euro. Hohe Bußgelder werden verhängt, wenn einem Prüfer zum Beispiel Befangenheit nachgewiesen werden konnte. Und die wiederum wird dem Prüfer unterstellt, wenn er etwa den von ihm geprüften Abschluss mit erstellt oder an der Buchführung des Mandanten mitgewirkt hat.  

Quelle: Börsen-Zeitung, 1. Mai 2015, Printausgabe, Seite 12